Cannabis-Legalisierung: Darf in der Bar nun gekifft werden?

Stellst auch du dir die Frage, ob Gäste in Bars sich nun einfach einen Joint am Tresen anzünden dürfen? Cannabis fällt schließlich seit dem 1. April nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, und der Konsum in der Öffentlichkeit ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Aber ist das Kiffen nun auch in Bars legal? Und welche Auswirkungen hat das auf die Wirte, ihre Gäste und das Angebot? Ich bin dieser Frage nachgegangen und zeige dir, was sich bezüglich des Rauschmittel-Konsums in Bars zukünftig ändert und was gleich bleiben wird.

In vielen Bars ist das Rauchen gar nicht erlaubt

Während in vielen Bars überhaupt nicht geraucht werden darf, sind andere tief in blauen Dunst gehüllt. Das Nichtraucherschutzgesetz gibt hier klare Richtlinien und Verbote vor: In Bars, zu denen auch minderjährige Personen Zutritt haben, darf nicht geraucht werden. Dort ist somit auch das Kiffen nicht möglich. Cannabis-Konsum könnte hier zukünftig dagegen unter Umständen durchaus anzutreffen sein, denn schließlich muss die durch ihren THC-Gehalt berauschende Blüte nicht zwangsläufig durch Rauchen konsumiert werden. Cannabis lässt sich beispielsweise in Form von Keksen oder auf andere Weise essen, wie du hier detailliert nachlesen kannst.

Genau wie für das Rauchen gilt für den Cannabis-Konsum aber generell: Er darf nicht in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen erfolgen. Daher dürfte auch das Essen von THC-haltigen Produkte nur verlässlich in Bars legal sein, zu denen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.

Cannabis-Kekse in Bars – wahrscheinlich auch in Zukunft eher die Ausnahme

Cannabis darf in Deutschland nur über sogenannte Cannabis-Clubs an Mitglieder abgegeben werden, und das auch nur in Reinform wie den Cannabisblüten (Marihuana) oder dem Harz der Pflanze (Haschisch). Verarbeitete Produkte wie beispielsweise THC-haltige Kekse dürfen nicht verkauft werden. Dementsprechend wird es auch zukünftig nicht möglich sein, in Bars als „kleinen Snack“ einen Haschkeks zu kaufen.

Wenn überhaupt in einer Bar legal cannabishaltige Kekse verzehrt werden, müssen diese somit von den Gästen selbst gebacken und mitgebracht werden. Mitgebrachte Speisen sind allerdings in den allermeisten Bars nicht erwünscht. Somit wird das Essen solcher Kekse in einer Bar auch zukünftig voraussichtlich nicht üblich sein. Das bedeutet nicht, dass es vollkommen ausgeschlossen ist. Ein Massenphänomen werden die Haschkekse jedoch aller Voraussicht nach nicht werden.

In klar ausgewiesenen Raucherbars ist die Situation anders

Bevor wir uns dem Rauchen von Haschisch in Bars widmen, müssen wir zunächst einmal klären, unter welchen Voraussetzungen in einer Bar überhaupt geraucht werden darf. Die folgende Liste bringt Licht ins Dunkel:

  1. Separate Raucherräume: In einigen Bars gibt es separate Räume, die klar vom Gastraum abgetrennt sind. So müssen die Gäste nicht zum Rauchen vor die Tür, was insbesondere in der kühleren Jahreszeit sehr angenehm sein kann.
  2. Außenbereich: Im Freiluftbereich von Restaurants ist das Rauchen in vielen Fällen erlaubt. Über genaue Regelungen kann der Betreiber im Rahmen seines Hausrechts entscheiden.
  3. Spezielle Raucherbars: Ein Gastwirt kann das Rauchen in seiner Bar grundsätzlich genehmigen, muss dann aber strenge Vorgaben bezüglich des Jugendschutzes erfüllen. Es muss sichergestellt sein, dass Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu der Bar haben. Gäste werden üblicherweise durch ein Schild oder anderweitige Hinweise darüber informiert, dass es sich um eine Raucherbar handelt – wobei dies in der Regel ohnehin direkt beim Betreten des Raums auffällt.

Da das Kiffen nun in vielerlei Hinsicht sehr ähnlich wie das Rauchen behandelt wird, dürfte nach aktueller Rechtsauffassung auch der Konsum von Cannabis in einer solchen Bar legal sein. Zwar muss beim Kiffen sichergestellt sein, dass dies nicht in unmittelbarer Nähe zu Minderjährigen geschieht, diese Voraussetzung ist in einer speziellen Raucherbar aber normalerweise ohnehin gegeben. Auch hier gilt allerdings wieder: Es muss sich um eigenes Haschisch oder Marihuana der Konsumenten handeln. Der Verkauf ist nicht zulässig. Paradoxerweise darf in den sogenannten Cannabis-Clubs, die dem gemeinsamen Anbau von Cannabis dienen, nicht konsumiert werden.

Die Gastwirte haben das Hausrecht

Letztlich kann kein Gast erwarten, dass er sich in einer Bar einfach einen Joint anstecken darf. Hier stellt sich stets die Frage, welche Regeln der Betreiber der Bar diesbezüglich aufstellt. In speziellen Raucherbars kann der Cannabis-Konsum durchaus erlaubt sein. Spricht der Betreiber aber ein Verbot aus, so müssen sich die Gäste daran halten oder riskieren gegebenenfalls ein Hausverbot, selbst wenn der Konsum von normalen Zigaretten erlaubt sein sollte.

Aus diesem Grund könnte es gut sein, dass es zukünftig zwei Arten von Raucherbars geben wird: Einen Typ Bar, in dem weiterhin ausschließlich Tabak geraucht wird und einen Typ, in welchem die Gäste alle legalen Genussmittel rauchen dürfen. In Nichtraucherbars bleibt dagegen alles beim Alten.

Cannabis-Etikette – respektvoll in der neuen Ära der Bars konsumieren

Cannabis ist nun legal und sorgt für geteilte Meinungen. Die einen sind froh, nun ganz offen Haschisch und Marihuana konsumieren zu können und möchten auch beim Besuch von Bars nicht darauf verzichten. Den anderen behagt die charakteristisch riechende Rauchwolke des Sitznachbarn möglicherweise nicht. Im Zweifelsfall ist es hilfreich, einfach nachzufragen, ob der Konsum dem Nachbarn etwas ausmacht.

Unabhängig davon, zu welchem Lager du gehörst, wird uns gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme auf beiden Seiten weiterbringen und dabei helfen, auch zukünftig eine angenehme Barkultur zu erhalten.

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