Wann öffnen Bars wieder? Alles, was du wissen musst!

wann öffnen Bars nach Corona-Schließungen?

Hey du,
Hast du auch schon darüber nachgedacht, wann Bars wieder öffnen? In den letzten Monaten hat sich vieles verändert. Aus diesem Grund möchte ich dir in diesem Artikel erklären, wann Bars wieder öffnen werden und welche Regeln du beim Besuch beachten musst. Lass uns gemeinsam herausfinden, wann wir wieder zusammen anstoßen können!

In Deutschland hängt es davon ab, in welchem Bundesland du lebst. In einigen Bundesländern sind Bars wieder geöffnet, aber unter strengen Einschränkungen. In anderen Bundesländern sind Bars immer noch geschlossen. Du kannst im Internet nachschauen, welche Regeln in deiner Gegend gelten.

Prüfe Vorab Schutzmaßnahmen für Restaurantbesuch

Du hast vor, in ein Restaurant, Café oder einen anderen gastronomischen Betrieb zu gehen? Dann solltest Du vorher überprüfen, ob es dort spezielle Schutzmaßnahmen gibt. Im Allgemeinen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen wie Zugangsregelungen, Maskenpflicht oder andere Beschränkungen. Doch jeder Betrieb kann selbst entscheiden, welche Maßnahmen er ergreifen möchte, um einen sicheren und gesunden Besuch zu gewährleisten. Möglicherweise brauchst Du eine Reservierung oder es gibt eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen. Es kann auch sein, dass die Betreiber:innen Mundschutz tragen möchten und das Tragen einer Maske für Dich Pflicht ist. Informiere Dich also vorher, um Dich und andere zu schützen.

Schmecke die Köstlichkeiten schwäbischer Maultaschen!

Du kennst Schwaben? Dann weißt Du bestimmt, dass ihr Nationalgericht die Maultaschen sind. Wenn sie nach schwäbischem Rezept zubereitet werden, werden sie in Fleischbrühe gegart und direkt darin serviert. Aber auch angebraten schmecken sie köstlich und werden oft mit gerösteten Zwiebeln und köstlichen Soßen serviert. Wenn Du mal eine schwäbische Maultasche probieren möchtest, bist Du bei Schwaben herzlich willkommen!

Kulinarische Reise durch Baden-Württemberg – Schmeck den Süden!

Du hast schon von den leckeren Traditionsgerichten aus Baden-Württemberg gehört? Dann kannst Du Dich auf eine kulinarische Reise durch das schöne Bundesland freuen. Seit 1996 wird die Aktion „Schmeck den Süden – Baden-Württemberg“ landesweit durchgeführt. Hier kannst Du Dir die beliebtesten Gerichte aus der gut bürgerlichen Küche ansehen und natürlich auch probieren. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Portion Gaisburger Marsch oder Zwiebelrostbraten mit Spätzle? Auch Maultaschen und Schupfnudeln sind ein absolutes Muss. Lass Dir diese köstlichen Köstlichkeiten nicht entgehen!

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So grüßen die Schweizer: „Morge“, „Daag“ und „Noowe

Hey du, weißt du, wie man in der Schweiz immer „Hallo“ sagt? Die Schweizer haben eine ganz eigene Art, Grüße auszutauschen. Morgens heißt es „Morge“, was soviel bedeutet wie „Guten Morgen“. Normalerweise wird dieser Gruß bis etwa 11 oder 12 Uhr benutzt und danach wird er durch den etwas langsamer gesprochenen „Daag“ ersetzt. Das heißt „Guten Tag“. Dieser Gruß gilt dann bis zum Abend, wenn man dann „Noowe“ sagt – die badisch-maulfaule Variante des „Guten Abend“.

Bars öffnen Wieder-Wann?

Württemberger Rebsorten: Trollinger, Riesling, Schwarzriesling, Lemberger, Spätburgunder & Kerner

Der Trollinger ist das Nationalgetränk der Württemberger und zählt zu den beliebtesten Rebsorten der Region. Er ist ein frischer und leicht fruchtiger Wein, der meist als Rosé oder als leichter Rotwein angeboten wird. Auch Riesling, Schwarzriesling, Lemberger, Spätburgunder und Kerner sind in Württemberg beliebte Rebsorten, die in verschiedenen Variationen vorhanden sind. Der Riesling ist beispielsweise ein klassischer Weißwein, der einen frischen und süßlich fruchtigen Geschmack hat. Der Schwarzriesling ist ein leichter Rotwein mit einer leichten Süße und einer leichten Fruchtigkeit. Der Lemberger ist ein stärkerer Rotwein, der einen vollmundigen Geschmack hat. Der Spätburgunder ist ein sehr beliebter Rotwein, der eine ausgeprägte Fruchtigkeit und ein komplexes Bouquet hat. Der Kerner ist ein weißer Wein, der einen süßlichen Geschmack hat. Alle diese Rebsorten sind typisch für die Region Württemberg und können auf Weinfesten und in Weingütern probiert werden.

Lieblicher Weißwein – Ein Genuss für Zwischendurch

Du suchst einen Wein für zwischendurch, der lecker schmeckt und nicht zu viel Alkohol hat? Der liebliche Weißwein ist genau das Richtige für dich! Er schmeckt süß und ist ein wahrer Genuss. In Schwaben wird er auch „Schlotzerle“ genannt und ist bei uns sehr beliebt. Der liebliche Weißwein ist ein idealer Begleiter für einen gemütlichen Abend mit Freunden. Er passt auch hervorragend zu leichten Gerichten und ist ein toller Aperitif. Probiere es doch einfach mal aus – es lohnt sich!

Schwaben trinken Kristallweizen & Radler im Sommer

Im Vergleich zu Ober- und Niederbayern trinken Schwaben häufig Kristallweizen. Vor allem im Sommer ist es auch beliebt, Schorle zu trinken. Dabei handelt es sich um eine Mischung aus saurem oder süßem Sprudel mit Wein oder Obstsaft. Ein weiteres Getränk, das im Sommer besonders gerne geschätzt wird, ist das Radler. Hier wird ebenfalls saurer oder süßer Sprudel mit Bier gemischt. Gerade in der warmen Jahreszeit ist es eine willkommene Abwechslung, die schwäbischen Getränke zu genießen.

Impfung gegen Tetanus, Diphtherie & Keuchhusten: Übergangsregelung bis 30.9.2022

Du hast Dich entschieden, Dich gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten impfen zu lassen. Damit Dein Impfschutz vollständig ist, musst Du zwei Einzelimpfungen erhalten. Die letzte Einzelimpfung muss dabei mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Der vollständige Impfschutz gilt sowohl bei Impfung mit einem, als auch mit einer Kombination aus unterschiedlichen Impfstoffen. Allerdings gilt bis zum 30. September 2022 auch noch eine Übergangsregelung. In diesem Zeitraum muss nicht unbedingt eine weitere Einzelimpfung erfolgen, wenn bereits eine Grundimmunisierung bestanden hat. Um Deine Impfungen optimal zu schützen, solltest Du auf jeden Fall regelmäßig einen aktuellen Impfausweis bei Dir tragen.

2G-Option für Unternehmen: Mehr Effizienz & Umsatzsteigerung

Die Entscheidung für die 2G-Option ermöglicht es diesen Einrichtungen, die digitalen Werkzeuge zu nutzen und ihre Arbeit effizienter zu gestalten. So können sie beispielsweise Bestellungen schneller aufnehmen, Veranstaltungen besser planen und Gäste besser überwachen. Darüber hinaus können sie so auch die Kundenbetreuung verbessern. Dank der Einführung dieser Option können Unternehmen nun auch den Online-Handel nutzen, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Dadurch können sie ihren Umsatz steigern und eine größere Kundenbasis aufbauen. Außerdem können sie ihren Kunden einen besseren Service bieten, indem sie schnellere Lieferzeiten anbieten und einen einfacheren Bestellprozess.

2G-Plus-Regel: Geimpfte, Genesene und Getestete benötigt

Du hast schon von der 2G-Regel gehört? Dann hast Du jetzt sicher auch schon von der 2G-Plus-Regel gehört. Hier wird die 2G-Regel noch einmal verschärft: Hier haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, die über ihr gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat hinaus einen aktuellen negativen Test (Schnell- oder PCR-Test) oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen können. Dies bedeutet, dass Du, wenn Du in ein verpflichtetes Gebiet willst, einen PCR-Test machen oder geimpft sein musst. Außerdem musst Du ein Genesenenzertifikat vorweisen, wenn Du schon einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurdest. Mit diesen Nachweisen kannst Du Dich an Orten bewegen, die die 2G-Plus-Regel erfüllen.

Bars Wiedereröffnung Daten

Corona-Vorschriften: Selbsttests ohne Aufsicht ab Feb. 2023

Derzeit gelten in den meisten Bereichen noch Vorschriften, um sich vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Masken- und Testpflicht. Derzeit ist es in vielen Fällen noch so, dass ein Test nur unter Aufsicht durchgeführt werden darf. Allerdings könnte sich das zum 10. Februar 2023 ändern. Dann werden Selbsttests ohne Aufsicht ausreichen, um Besuche in Krankenhäusern oder Seniorenheimen zu ermöglichen. Dadurch können Familien wieder mehr Kontakt zu ihren Lieben haben, ohne ein unnötiges Risiko einzugehen.

Neue Regeln ab 1. Oktober: FFP2-Maske & Covid-19-Test in Pflegeeinrichtungen

Seit dem 1. Oktober 2022 gelten in Deutschland bestimmte Maßnahmen, um diejenigen zu schützen, die einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind. Insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege gelten neue Regelungen: Wer Zugang zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben möchte, muss eine FFP2-Maske tragen und einen negativen Covid-19-Test vorlegen. Diese Tests müssen in den letzten 24 bis 48 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein, damit sie als gültig gelten. Darüber hinaus müssen sich Besucher vor dem Betreten der Einrichtungen auf Temperaturunregelmäßigkeiten überprüfen lassen und einen Zutrittsfragebogen ausfüllen.

Testkosten ab Januar 2023: Was Du wissen musst

Ab dem 1. Januar 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für Tests. Wenn Du also einen Test machen möchtest, musst Du diesen selbst bezahlen. In bestimmten Ausnahmefällen können die Kosten jedoch von der Krankenkasse oder dem Kanton übernommen werden. Dies ist beispielsweise in Fällen der Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn eine Person keine Krankenversicherung besitzt. Um sicherzustellen, dass Du nicht zu viel für einen Test zahlen musst, solltest Du immer vorher bei Deiner Krankenkasse oder Deinem Kanton nachfragen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Coronavirus: Wie du Verdacht bestätigst und handelst

Wenn du den Verdacht hast, dass du dich mit dem Coronavirus infiziert hast, solltest du nicht einfach weiter deinen Alltag leben, sondern sofort handeln. Du solltest auf jeden Fall deinen Arbeitsplatz verlassen und dich isolieren. Rufe direkt deinen Hausarzt an und informiere ihn über deine Symptome. Bleibe unbedingt zuhause und vermeide Kontakt zu anderen Menschen. Versuche den Kontakt zu deinen Mitmenschen auf ein Minimum zu reduzieren und vermeide größere Menschenansammlungen. Wenn du die Symptome einer Erkrankung hast, solltest du dich auch testen lassen. Das Testcenter findest du im Internet oder beim Robert Koch-Institut. Falls du keinen Hausarzt hast, kannst du auch einen Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt herstellen, der dir helfen kann. Mit der richtigen Behandlung können die Symptome der Krankheit reduziert werden.

48 Stunden Quarantäne: Wie verhalte ich mich?

Du hast einen positiven Antigen-Test und musst für die nächsten 48 Stunden zuhause bleiben? Wir erklären Dir, was Du dann machen musst. Nach den 48 Stunden kannst Du einen PCR-Test machen. Ist dieser negativ, endet die Verkehrsbeschränkung sofort, sobald das Ergebnis vorliegt. Falls der Test positiv ist, musst Du weiter in Quarantäne bleiben. Ab dem 5. Tag ist ein Freitesten möglich. Dabei wird entweder der sogenannte CT-Wert (von „Cycle threshold“) überprüft oder ein weiterer PCR-Test gemacht. Ist der CT-Wert über 30 oder der PCR-Test negativ, endet die Verkehrsbeschränkung ebenfalls. Wichtig ist, dass Du das Ergebnis des Tests abwartest und Dir nicht vorschnell wieder auf den Weg machst. Solltest Du weitere Fragen haben, kannst Du Dich gern an eine Teststelle oder an die zuständige Behörde wenden.

§ 22a: Vollständig Geimpfte erhalten Impfausweis

Seit dem 19. März 2022 gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 22a). Damit wird bestimmt, wer als vollständig geimpft gilt. Dafür ist eine Impfung in zwei Dosen nötig und ein PCR-Test, der nach der zweiten Impfung durchgeführt wurde. Der Test muss mindestens 28 Tage nach der Impfung erfolgt sein. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Impfung als vollständig anerkannt. Dadurch können Betroffene künftig einige Beschränkungen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt, leichter überwinden. Sie erhalten zum Beispiel einen Impfausweis, mit dem sie vor Ort nachweisen können, dass sie vollständig geimpft sind.

EU-Verordnung 2021/2288: Impfzertifikat Gültigkeit für 270 Tage

Ja, die EU-Verordnung 2021/2288, die am 21. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, regelt nun die Anerkennungsdauer für das digitale Impfzertifikat der EU. Damit sollen Personen, die die Grundimmunisierung gegen COVID-19 erfolgreich abgeschlossen haben, ein Impfzertifikat erhalten, das für 270 Tage gültig ist. Somit können sie für die Dauer dieses Zeitraums in Europa reisen. Im Falle einer Impfung mit nur einer Dosis gilt dieses Zertifikat jedoch nur für 180 Tage. Zudem müssen die Impfzertifikate, die von den Mitgliedsstaaten der EU ausgestellt werden, auch weiterhin den gleichen Standards entsprechen.

Diese neue Verordnung soll den Personen, die sich gegen COVID-19 impfen lassen, ein größeres Maß an Reisefreiheit innerhalb Europas bieten. Sie bietet auch eine gewisse Sicherheit, da sie verhindert, dass Personen, die sich impfen lassen, zu oft wiederholte Tests machen müssen. Dadurch können die Gesundheitsbehörden zudem besser beurteilen, wer in ihren Ländern ein- und ausreisen darf.

Neue Corona-Verordnung: 2G+ nur in Clubs & Diskotheken

Am 22. Februar 2022 wurde die Corona-Verordnung angepasst. Damit gilt 2G+ nicht mehr in allen Bereichen. Es müssen nun Clubs und Diskotheken besucht werden, um die Regelung in Anspruch zu nehmen. Ausnahmen entfallen somit. Das bedeutet, dass auch geboosterte, vollständig geimpfte und genesene Personen einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, um den 2G+-Status zu erhalten. Dieser Test muss nicht älter als 24 Stunden sein. Es empfiehlt sich zudem, eine zusätzliche Schutzausrüstung wie FFP2-Masken, Handschuhe und Desinfektionsmittel mitzuführen, um sich und andere zu schützen.

CoronaVO verlängert: Gäste in Gastronomie und Hotellerie ohne Masken- und Testpflicht

Die Landesregierung hat die bisherige CoronaVO verlängert, die ab dem 31. Januar 2021 bis zunächst zum 07. April 2021 gilt. Und die gute Nachricht für alle Liebhaber:innen des Gastgewerbes ist, dass sich an den bisherigen Regelungen nichts ändern wird. Es gibt also weder eine Masken- noch eine Testpflicht für Gäste in Gastronomie und Hotellerie. Das ist eine gute Nachricht für alle, die gerne auswärts essen und übernachten! Ab dem 27. Januar 2021 gelten also die alten Bestimmungen.

Fazit

In Deutschland ist die Wiedereröffnung der Bars noch nicht bekannt. Es wird vermutet, dass sie im Mai wieder öffnen werden, aber die genauen Daten werden erst in den kommenden Wochen bekannt gegeben. Bis dahin musst du leider noch warten. Aber keine Sorge, bald kannst du wieder mit deinen Freunden an der Bar abhängen!

Da die Öffnungszeiten von Bars und Restaurants in vielen Ländern eingeschränkt sind, müssen wir wohl noch etwas warten, bis wir wieder in unsere Lieblingsbar gehen können. Es ist schade, dass wir uns vorerst nicht in einer Bar treffen können, aber wir müssen uns an die aktuellen Regeln halten, um sicherzustellen, dass die Bars bald wieder für uns öffnen können. Also, lasst uns positiv bleiben und uns auf bessere Zeiten freuen!

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